Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine Immobilienbewertung sinnvoll oder sogar unerlässlich ist. Dies gilt vor allem für den Verkauf – aber ebenso für die Vermietung – von Immobilien. Hier dient die Wertermittlung des Objekts in der Regel als wichtige Grundlage für spätere Preisverhandlungen. Damit stellt die Immobilienbewertung die Basis für die erfolgreiche Veräußerung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung dar. Das bedeutet: Wer beim Immobilienverkauf den optimalen Preis erzielen möchte, sollte den Markt- beziehungsweise Verkehrswert des Objekts kennen. Für Kaufinteressenten empfiehlt sich die Wertermittlung dagegen, um sicherzustellen, keinen überhöhten Preis zu zahlen.
In anderen Fällen benötigen Sie ein durch staatlich anerkannte beziehungsweise öffentliche bestellte oder verteidigte Sachverständige erstelltes Immobilienwertgutachten. Ein solches ist immer dann notwendig, wenn das Dokument vor Gericht, Behörden und Versicherungen Bestand haben soll – also beispielsweise bei einer Erbschaft, Scheidung, Schenkung oder Beleihung. Ein entsprechendes Wertgutachten fällt deutlich umfangreicher als eine klassische Immobilienbewertung aus und basiert auf der sogenannten Immobilienwertermittlungsverordnung.